Grundverkehrsrecht: der wichtigste Unterschied
Der Erwerb von Grundstücken ist in Österreich Ländersache. Jedes Bundesland hat ein eigenes Grundverkehrsgesetz. Je nach Bundesland, Nutzung und Staatsangehörigkeit können Genehmigungen oder Erklärungen erforderlich sein. Besonders streng sind die Regeln häufig bei Freizeitwohnsitzen und bei land- und forstwirtschaftlichen Flächen. Klären Sie diesen Punkt vor der Unterschrift mit uns und Ihrem Rechtsvertreter.
Der Ablauf
- Suche und Besichtigung. Wir stellen Ihnen passende Objekte vor und begleiten die Besichtigung.
- Kaufanbot. Üblich ist ein schriftliches Kaufanbot, das bei Annahme bindend wird.
- Vertragserrichtung. Den Kaufvertrag errichtet in der Regel ein Rechtsanwalt oder Notar. Häufig wird die Abwicklung über einen Treuhänder organisiert, der Kaufpreis und Eintragung absichert.
- Grundverkehrsbehörde. Falls erforderlich, wird die Genehmigung bzw. Negativbestätigung eingeholt.
- Zahlung und Grundbuch. Nach Zahlung wird das Eigentumsrecht im Grundbuch eingetragen.
Kosten im Überblick
Zum Kaufpreis kommen typischerweise Grunderwerbsteuer, Eintragungsgebühr im Grundbuch, Kosten der Vertragserrichtung und Treuhandabwicklung sowie gegebenenfalls Maklerprovision. Seit der Reform des Maklerrechts trägt bei Wohnimmobilien in der Regel diejenige Partei die Provision, die den Makler beauftragt hat. Konkrete Beträge finden Sie im Kostenüberblick.
Ferienimmobilie oder Hauptwohnsitz?
Ob eine Immobilie als Freizeitwohnsitz genutzt oder vermietet werden darf, regeln Landesgesetze und Gemeinden unterschiedlich. Ein attraktives Objekt ist nur dann ein gutes Investment, wenn die geplante Nutzung rechtlich zulässig ist. Wir klären das im Vorfeld.