1. Budget und Finanzierung klären
Am Anfang steht die ehrliche Rechnung: Wie viel Eigenkapital steht zur Verfügung, welche monatliche Rate ist dauerhaft tragbar, und wie hoch dürfen Kaufpreis und Nebenkosten zusammen sein? Lassen Sie sich frühzeitig eine Finanzierungszusage oder zumindest eine unverbindliche Einschätzung Ihrer Bank geben. Damit wissen Sie, wo Sie stehen, und können bei einem passenden Objekt schnell handeln.
2. Anforderungen definieren
Lage, Größe, Zustand, Außenbereich, Anbindung: Trennen Sie „muss“ von „kann“. Wer Eigennutzung, Ferienimmobilie oder Kapitalanlage plant, setzt andere Prioritäten. Je klarer Ihr Suchprofil, desto gezielter können wir Ihnen passende Objekte vorstellen – auch solche, die nicht öffentlich inseriert sind.
3. Objekte besichtigen und vergleichen
Nehmen Sie sich Zeit und besichtigen Sie mehrere Objekte. Achten Sie auf Bausubstanz, Dach, Fenster, Heizung, Feuchtigkeit und die Umgebung zu verschiedenen Tageszeiten. Fragen Sie nach Baujahr, Modernisierungen und laufenden Kosten.
4. Unterlagen prüfen
Seriöse Verkäufer und Makler legen die wichtigsten Unterlagen vor. Dazu gehören typischerweise:
- aktueller Grundbuchauszug (Lasten, Rechte, Eigentümer)
- Energieausweis, der beim Verkauf vorliegen muss
- Flurkarte, Baupläne und Wohnflächenberechnung
- bei Eigentumswohnungen: Teilungserklärung, Protokolle der Eigentümerversammlungen, Wirtschaftsplan und Hausgeldabrechnungen sowie Höhe der Instandhaltungsrücklage
5. Kaufpreis verhandeln
Ein realistischer Preis orientiert sich an Lage, Zustand und vergleichbaren Verkäufen. Mit einer fundierten Einschätzung des Marktwerts verhandeln Sie sachlich und auf Augenhöhe. Zu erwartende Sanierungskosten gehören in die Kalkulation.
6. Kaufvertrag beim Notar
In Deutschland muss ein Immobilienkaufvertrag notariell beurkundet werden. Der Notar ist neutral, belehrt beide Seiten und erhält den Vertragsentwurf in der Regel mehrere Tage vor dem Termin – nutzen Sie diese Zeit zum gründlichen Lesen. Üblich ist, dass der Notar eine Auflassungsvormerkung ins Grundbuch eintragen lässt, die Ihren Anspruch auf das Eigentum sichert.
7. Kaufpreiszahlung und Eigentumsumschreibung
Nach Eintragung der Vormerkung und Vorliegen der erforderlichen Erklärungen wird der Kaufpreis fällig. Anschließend erfolgt die Umschreibung im Grundbuch; erst damit sind Sie rechtlich Eigentümer. Zuvor ist in der Regel die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts zur Grunderwerbsteuer erforderlich.
8. Übergabe
Bei der Übergabe halten Sie Zählerstände, Schlüssel und den Zustand in einem Protokoll fest. Verträge für Strom, Gas, Wasser und Versicherungen sollten rechtzeitig angepasst werden.